Die Klinikleitungen/Einrichtungsleitungen verpflichten sich gegenüber den Patienten/Bewohner und Vertragspartnern alle Tätigkeiten und Dienstleistungen wie
in allen Phasen der Dienstleistung in hoher Qualität nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Zu den Aufgaben aller Bereiche und Therapien gehört die Förderung des Qualitätsbewusstseins im Dienste des Patienten und Bewohner. Die Führungskräfte sind verpflichtet, dieses Qualitätsbewusstsein zu fördern.
Qualitätsverbesserungen bezüglich aller Tätigkeiten müssen ein kontinuierlicher Prozess sein; sie müssen planmäßig und systematisch begonnen und verfolgt werden. Dies gilt für alle Bereiche des Unternehmens.
Die Aus- und Weiterbildung ist danach zu beurteilen, in welchem Maße sie dem Patienten/Bewohner, dem Qualitätsfortschritt der Abläufe und dem Qualitätsbewusstsein dient.
Die Unternehmensleitung stellt alle notwendigen materiellen Voraussetzungen hierfür zur Verfügung.
Das interne Qualitätsmanagement ist verantworliche für die Umsetzung und Aufrechterhaltung der aktuellen Qualtitätszertifizierung in unserer Einrichtung. Dies beinhalte u.a. die Durchführung und Bearbeitung von interne sowie externe Befragungen, die Verwaltung der Dokumentation sowie die Planung und Umsetzung interne/externer Audits und internen Schulungen.